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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. SOP Agentur ist eine Online Vermittlungsagentur. Alles unsere Akteure sind Selbstständig  und verpflichten sich mit Auftragsannahme, für die erzielten Einkünfte sowohl Steuern, als auch Sozialversicherungsbeiträge selbst ab zu führen. 

2. SOP Agentur verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages, diesen auch wahrzunehmen. Falls einer unserer Akteure auch private Gründe den Auftrag absagen sollte, sind wir verpflichten für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. 

3. Das Honorar unserer Akteuere wird auf Zwei Zahlungen geteilt. Ein Betrag von 100,00€ muss immer nach Erhalt einer Buchungsbestätigung per PayPal oder Überweisung vorab überwiesen werden, dies gilt als Reservierungsbetrag. Die restliche Summe muss vor Ort an Akteur bezahlt werden. 

Grundvoraussetzung für die Zahlung an SOP Agentur ist das Vorliegen einer vollständig korrekten Rechnung.

4. SOP Agentur haftet nicht für eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Kunden und ist auch nicht verpflichtet das Honorar für die gebuchte Akteuere einzuklagen.

5. Der Auftrag gilt als verbindlich aufgenommen, wenn der Reservierungsbetrag bei uns eingegangen ist. 

6. Stornierungen einer Buchung sind schriftlich anzuzeigen. Hierzu erfolgt eine Stornopauschale von 70% des vereinbarten Rechnungsbetrages.

7. Sollte bei der Durchführung des Auftrages eine Gefährdung der Akteuere eintreten, so kann der Auftragnehmer/ Akteur das Aufritt abbrechen. Eine Verminderung des vereinbarten Rechnungsbetrages ergibt sich hierdurch nicht.

8. Der Kunde verpflichtet sich eine angemessene Umkleidemöglichkeit mit Waschangelegenheit zur Verfügung zu stellen. 

9. Der Kunde verpflichtet sich der Akteure +1. Begleitperson  unentgeltlich Getränke für die Dauer der Aufführung zur Verfügung zu stellen. 

10. Sollte während der Veranstaltung zusätzlicher Bedarf an Leistungen entstehen, so ist hierfür ein Zuschlag in Höhe des Honorars an den Akteure zu entrichten. 

11. Der Kunde wird alle anfallenden Gebühren und Abgaben (GEMA, Berufsgenossenschaft ect.) für die Veranstaltung selbst entrichten. Weder SOP Agentur noch Akteur vor Ort übernimmt hierfür die Haftung oder Verantwortung.

12. Der Kunde hat alle Genehmigungen bei den zuständigen Stellen wie Ordnungsamt, Institutionen und Behörden selbst zu beantragen und ist für die Einhaltung aller Auflagen selbst verantwortlich. Sollte es aufgrund fehlender Genehmigung Forderungen von Behörden gegenüber SOP Agentur oder Akteuer vor Ort entstehen, so hat der Auftraggeber diese zu übernehmen.

13. Verspätungen der Akteure aufgrund von Verkehrsproblemen, Wetterbedingungen sind möglich und von Kunden zu akzeptieren. 

14. Ob vor Ort Bild oder Videomaterial gemacht werden darf, sollte bitte mit dem Akteuere vor Ort absprechen.

15. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit der restlichen AGB hierdurch nicht beeinträchtigt. Stattdessen verpflichten sie die Parteien, die unwirksame gewordenen Bestimmungen auch gleichwertige zu ersetzen.

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